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Hausärzte können Förderung zur Niederlassung auf dem Land beantragen - Anträge im Internet Drucken E-Mail

Das MAGS teilt mit, dass Hausärzte, die sich in ländlichen Gebieten niederlassen wollen, weiterhin eine finanzielle Landesförderung von bis zu 50.000 Euro beantragen können. „Mein Ziel ist es, die hausärztliche wohnortnahe Versorgung für Jedermann in Nordrhein-Westfalen zu erhalten - deswegen stellen wir auch in diesem Jahr insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen wir die Niederlassung und Weiterbildung von Ärzten auf dem Land fördern“, sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am 03. März 2010 in Billerbeck während einer Dialogveranstaltung zum Aktionsprogramm zur Stärkung der hausärztlichen Medizin und Versorgung in Nordrhein-Westfalen.

„Noch gibt es in Nordrhein-Westfalen ausreichend Hausärzte, um die Versorgung der Bevölkerung flächendeckend zu sichern“, betonte der Minister. „Aber wir kümmern uns schon heute um das Thema, weil es sich abzeichnet, dass es in einzelnen Regionen des Landes in einigen Jahren zu sehr spürbaren Engpässen kommen kann“, erklärte Laumann. Im Münsterland können rund 20 kleinere Städte und Gemeinden von dem neuen Landesprogramm profitieren: darunter Billerbeck, Heiden und Rhede im Kreis Borken, Lengerich und Mettingen (Kreis Steinfurt) oder Sendenhorst und Ennigerloh (Kreis Warendorf).

Eine finanzielle Unterstützung von bis zu 50.000 Euro erhalten Mediziner, die sich in einer Kleinstadt oder Gemeinde niederlassen, in der die Gefährdung der hausärztlichen Versorgung droht. Die Gründung oder Übernahme einer Zweigpraxis in solch einer Gemeinde fördert das Land mit bis zu 10.000 Euro. Bis zu 25.000 Euro erhalten Ärzte bei Niederlassung in einer Kommune, in der die hausärztliche Versorgung auf mittlere Sicht gefährdet erscheint.

Grundsätzlich wird nur in Kommunen gefördert, in denen maximal 25.000 Einwohner leben und der Versorgungsgrad mit Ärzten unter 60 Jahren weniger als 75 Prozent beträgt. Auf der Internetseite www.hausarzt.nrw.de stehen für alle Interessenten die Antragsformulare, die Förderrichtlinien und die Liste der förderungsfähigen Gemeinden zur Verfügung.